Alina Ambulanter Pflegedienst
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Verhinderungspflege

 

Viele Pflegebedürftige werden von Angehörigen gepflegt.

Sicher kennen Sie als pflegender Angehöriger die Situation, wenn Sie kurzfristig eine Vertretung für sich brauchen. Ob Urlaub oder Krankheit es gibt für Sie als private Pflegeperson das Angebot der Entlastung, wenn Sie die Pflege einmal zeitweise nicht übernehmen können.

 

 

Pflegebedürftige mit Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen gepflegt werden und dieser vorübergehend verhindert ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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